Wohnungseigentumsrecht

Wir betreuen und vertreten die Interessen von Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentums.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte
  • Instandhaltung
  • modernisierende Instandsetzung
  • bauliche Veränderung
  • Lastentragung und Kostenverteilung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
  • ordnungsgemäße Verwaltung
  • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
  • Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
  • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.


Impressum
RAe Gillig & Zimmerling, Wiesenau 1, 60323 Frankfurt