Wir betreuen und vertreten die Interessen des Vermieters/Verpächters vom Beginn des Miet- und Pachtverhältnisses bis
zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen anlässlich dessen Beendigung. Wir beraten zu allen Fragen auf dem Gebiet
des privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrechts.
- Vertragsgestaltung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Pachtverträgen
- Kündigungen
- Prüfung von Kündigungsfristen
- Abmahnungen
- Zahlungs- und Räumungsklagen
- Mieterhöhungen
- Betriebskostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Untervermietung
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.
|
|